Allgemeine Geschäftigsbedingungen (AGB)

Real Estate Consulting Einzelunternehmen
Inhaber: Sabrina Klessinger
Böhmerwaldstraße 9F; 85386 Eching
E-Mail: office@rec-contact.de
Telefon: 0152 5987 9935

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Real Estate Consulting Einzelunternehmen (nachfolgend „Anbieter“) und Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, insbesondere Beratung, Wertermittlung, Vermittlung sowie Unterstützung beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter bietet Beratungs- und Vermittlungsleistungen rund um Immobilien an, insbesondere:
▪ Marktanalyse und Immobilienbewertung
▪ Verkaufs- und Vermietungsberatung
▪ Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen
▪ Standortanalysen und Objektrecherchen

(2) Ein bestimmter Erfolg (z. B. Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags) wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:
▪ eine schriftliche Vereinbarung,
▪ die ausdrückliche Annahme eines Angebots des Anbieters
▪ durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden.

Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

§4 Vergütung und Provision

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach individueller Vereinbarung. Ist keine explizite Vergütung für Beratungsleistungen vereinbart, gelten ortsübliche Honorarsätze.
(2) Für Vermittlungsleistungen fallen Provisionen an. Diese werden individuell in den geschlossenen Verträgen vereinbart.
(3) Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss eines durch den Anbieter vermittelten Vertrags (z. B. Kauf-, Mietvertrag). Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag ohne Mitwirkung des Anbieters, aber aufgrund seiner Tätigkeit zustande kommt.
(4) Eine Tätigkeit für beide Parteien (z. B. Käufer und Verkäufer) ist zulässig, sofern kein Interessenkonflikt entsteht und dies beiden Seiten offengelegt wurde.

§4a Fälligkeit der Vergütung

(1) Bei Beratungsleistungen ist das vereinbarte Honorar mit Abschluss der Beratung bzw. mit Erbringung der Leistung fällig. Erfolgt im Rahmen der Beratung ein Immobilienverkauf oder eine Vermietung, wird das Honorar spätestens mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags bzw. Mietvertrags, unabhängig von der tatsächlichen Auszahlung oder Abwicklung, fällig. Sollte kein solcher Vertrag zustande kommen, wird das Honorar spätestens drei Monate nach Unterzeichnung des Beratungsvertrags fällig.
(2) Die Provision für Vermittlungsleistungen (Verkauf oder Vermietung) wird fällig:
▪ bei Kaufverträgen: mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags durch alle Vertragsparteien
▪ bei Mietverträgen: mit Unterzeichnung des Mietvertrags durch alle Parteien.

Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob der Kunde den Vertrag selbst oder durch einen Vertreter unterzeichnet.

§5 Aufwendungsersatz

Kommt es trotz konkreter, nachweislicher Tätigkeiten des Anbieters (z. B. Erstellung eines Exposés, Inserat, Objektbesichtigung oder Standortanalyse) nicht zu einem Vertragsabschluss – etwa durch Rücktritt, widerrechtliches Handeln oder Absage des Kunden – so kann der Anbieter einen angemessenen Aufwendungsersatz verlangen.

Der Anspruch besteht nur für tatsächlich entstandene und belegbare Aufwendungen.

Der Aufwendungsersatz ist auf maximal 10.000 € netto begrenzt.

Ein weitergehender Kostenersatz wird ausgeschlossen.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Weitergabe von Objekt- oder Vertragsinformationen an Dritte ohne Zustimmung des Anbieters ist untersagt. Kommt es durch solche Weitergabe zu einem Vertragsabschluss, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

§6a Urheber- und Nutzungsrechte

Alle von Real Estate Consulting Einzelunternehmen selbst erstellten Inhalte – wie Exposés, Fotografien, Grundrisse, Objektbeschreibungen, Marktanalysen oder andere Unterlagen – sowie solche, die durch beauftragte Dritte im Auftrag des Anbieters erstellt wurden, unterliegen dem Urheberrecht bzw. geistigen Eigentum des Anbieters.

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur vertragsbezogenen Verwendung während der Zusammenarbeit. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter. Der Kunde kann auf Wunsch gegen angemessenes Entgelt ein einfaches Nutzungsrecht zur weiteren Verwendung erwerben.

Eine automatische Übertragung von Nutzungsrechten findet nicht statt.

§7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Informationen zu Objekten, die auf Angaben Dritter (z. B. Eigentümer, Behörden) beruhen, übernimmt der Anbieter keine Gewähr.

§8 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter: [Link]

§9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Wird die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung (§ 356 Abs. 4 BGB).

Ein entsprechendes Muster-Widerrufsformular wird dem Kunden separat zur Verfügung gestellt.

§10 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart, und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
(3) Ansprüche auf bereits entstandene Vergütung oder Provision bleiben durch die Kündigung unberührt.

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für Verträge mit Kaufleuten oder juristischen Personen gilt Freising als Gerichtsstand.
(2) Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§12 Versicherungsdeckung

(1) Der Anbieter verfügt über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden gemäß § 34c GewO in Verbindung mit § 15 MaBV. Diese deckt die typischen Risiken aus der Tätigkeit als Immobilienberater und -vermittler ab.
(2) Die Haftung des Anbieters bleibt auf die durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckten Schäden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3) Der Kunde hat keinen direkten Anspruch gegen den Versicherer. Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Anbieter geltend zu machen.

§13 Vor-Ort-Termine und Spesenregelung

(1) Vor-Ort-Termine beim Kunden, an Objekten oder bei Dritten (z. B. Behörden, Eigentümern, Mietern) erfolgen nach vorheriger Absprache
(2) Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, sind folgende Leistungen im Honorar bzw. der Provision enthalten:je nach Aufwand ein Ersttermin am Objektstandort im Umkreis von 30 km ab Sitz des Anbieters (Freising).
(3) Für Anfahrten über 30 km sowie zusätzliche Vor-Ort-Termine kann der Anbieter eine Fahrtkostenpauschale (z. B. 0,50 €/km) sowie ggf. einen Zeitaufwand gemäß vereinbartem Stundensatz berechnen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann ein angemessener Ausfallaufwand berechnet werden (max. 50 €).